Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 10.22 (3 C 27.22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23406
BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 10.22 (3 C 27.22) (https://dejure.org/2022,23406)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2022 - 3 B 10.22 (3 C 27.22) (https://dejure.org/2022,23406)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2022 - 3 B 10.22 (3 C 27.22) (https://dejure.org/2022,23406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,23406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision zur Klärung der Frist als eine materielle Ausschlussfrist i.R.d. Definition von Dauergrünland

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision zur Klärung der Frist als eine materielle Ausschlussfrist i.R.d. Definition von Dauergrünland

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 27.22

    Frist für die Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 10.22
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 27.22 fortgesetzt.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 10.22
    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12

    Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 10.22
    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht